Tarifordnung

gültig für das Jahr 2022/2023

 

Bis zum vollendeten 30. Lebensmonat zu entrichten.

 

 

Tarif A:                              

 

Halbtagestarif                             Anwesenheit des Kindes BIS 30 Wochenstunden

 

3,6 % vom

 

Familienbruttoeinkommen               Mindestbeitrag = 53 €

 

                                          Höchstbeitrag = 194 €

 

 

 

Tarif B:

 

Ganztagestarif             Anwesenheit des Kindes AB 31 Wochenstunden

 

4,8 % vom                           Mindestbeitrag = 53 €

 

Familienbruttoeinkommen       Höchstbeitrag = 257 €             

 

 

 

Für Kinder ab Vollendung des 30. Lebensmonats: (11x jährlich zu entrichten)

 

Der Nachmittagstarif ab 13.00 Uhr  beträgt für Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat 3% des Familien-

Bruttoeinkommens mind. € 46,--, max. € 119,-. ( = Höchstbeitrag)

 

Der Elternbeitrag für den Nachmittagsbesuch ab 13.00 Uhr ist ab dem folgenden Monat nach der Vollendung des 30. Lebensmonates eines Kindes zu entrichten.

 

  

Der Beitrag bei einem 3-Tage-Besuch pro Woche beträgt 70 % und bei einem 2-Tage-Besuch  50 %

 

des errechneten Tarifes.

 

Eine Rückerstattung des Elternbeitrages, erfolgt nur, wenn das Kind durchgehend 2 Wochen wegen Erkrankung am Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung verhindert ist (ärztliches Attest erforderlich).

 

  

Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kindertageseinrichtung abgedeckt, bis auf:

 

 Material-/Werkbeitrag von  9 € monatlich, ( 10 x jährlich) (wird monatlich abgebucht)

Monatliche Pauschale für das Mittagessen: 79,30€ für eine 5 Tage Woche, 47,58€ für 3 Tage Woche, 31,72€ für eine 2 Tage Woche

 

Für Veranstaltungen kann ein zusätzlicher Betrag eingehoben werden.

 

 

 



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Krabbelstubenleitung: Christina Schindlauer

Adresse: Am Bräuberg 3, 4651 Stadl-Paura

 

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