gültig für das Jahr 2022/2023
Bis zum vollendeten 30. Lebensmonat zu entrichten.
Tarif A:
Halbtagestarif Anwesenheit des Kindes BIS 30 Wochenstunden
3,6 % vom
Familienbruttoeinkommen Mindestbeitrag = 53 €
Höchstbeitrag = 194 €
Tarif B:
Ganztagestarif Anwesenheit des Kindes AB 31 Wochenstunden
4,8 % vom Mindestbeitrag = 53 €
Familienbruttoeinkommen Höchstbeitrag = 257 €
Für Kinder ab Vollendung des 30. Lebensmonats: (11x jährlich zu entrichten)
Der Nachmittagstarif ab 13.00 Uhr beträgt für Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat 3% des Familien-
Bruttoeinkommens mind. € 46,--, max. € 119,-. ( = Höchstbeitrag)
Der Elternbeitrag für den Nachmittagsbesuch ab 13.00 Uhr ist ab dem folgenden Monat nach der Vollendung des 30. Lebensmonates eines Kindes zu entrichten.
Der Beitrag bei einem 3-Tage-Besuch pro Woche beträgt 70 % und bei einem 2-Tage-Besuch 50 %
des errechneten Tarifes.
Eine Rückerstattung des Elternbeitrages, erfolgt nur, wenn das Kind durchgehend 2 Wochen wegen Erkrankung am Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung verhindert ist (ärztliches Attest erforderlich).
Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kindertageseinrichtung abgedeckt, bis auf:
Material-/Werkbeitrag von 9 € monatlich, ( 10 x jährlich) (wird monatlich abgebucht)
Für Veranstaltungen kann ein zusätzlicher Betrag eingehoben werden.